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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Filmvorführer ist für die Einhaltung der ihm nach den Betriebsvorschriften obliegenden Verpflichtungen verantwortlich§ 6 W-KG 1955 seit 30.11.2020 weggefallen.
(3) Wenn der Filmvorführer die im Abs. 1 geforderte Verläßlichkeit oder Eignung verliert, ist sein weiterer Einsatz in dieser Tätigkeit untersagt.
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(2) Der Filmvorführer ist für die Einhaltung der ihm nach den Betriebsvorschriften obliegenden Verpflichtungen verantwortlich§ 6 W-KG 1955 seit 30.11.2020 weggefallen.
(3) Wenn der Filmvorführer die im Abs. 1 geforderte Verläßlichkeit oder Eignung verliert, ist sein weiterer Einsatz in dieser Tätigkeit untersagt.