§ 7 W-KG 1955 (weggefallen)

Wiener Kinogesetz 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
In Lichtspieltheatern dürfen, unbeschadet der Bestimmungen des § 6, nur Personen beschäftigt werden, die das 18§ 7 W-KG 1955 seit 30.11.2020 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
In Lichtspieltheatern dürfen, unbeschadet der Bestimmungen des § 6, nur Personen beschäftigt werden, die das 18§ 7 W-KG 1955 seit 30.11.2020 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben.

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