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Die nachstehend angeführten Verordnungen geltenVerordnung betreffend die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen, LGBl. Nr. 32/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2001, gilt solange als LandesgesetzeLandesgesetz weiter, bis die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen gleichartigen Verordnungenerlassene gleichartige Verordnung in Kraft tretentritt.
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Die nachstehend angeführten Verordnungen geltenVerordnung betreffend die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen, LGBl. Nr. 32/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2001, gilt solange als LandesgesetzeLandesgesetz weiter, bis die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen gleichartigen Verordnungenerlassene gleichartige Verordnung in Kraft tretentritt.
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