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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimmeentfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Er kann Wahlwerbern jener wahlwerbenden Gruppe81 aus 2024, die er wählt, bis zu drei Vorzugsstimmen geben.
(3) Die Stimmabgabe findet grundsätzlich vor der Gemeinde- oder Sprengelwahlbehörde statt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist.
(4) Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht entweder im Postweg oder vor einer Gemeinde- oder Sprengelwahlbehörde ausüben.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimmeentfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Er kann Wahlwerbern jener wahlwerbenden Gruppe81 aus 2024, die er wählt, bis zu drei Vorzugsstimmen geben.
(3) Die Stimmabgabe findet grundsätzlich vor der Gemeinde- oder Sprengelwahlbehörde statt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist.
(4) Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht entweder im Postweg oder vor einer Gemeinde- oder Sprengelwahlbehörde ausüben.