Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, aber auch durch Anschlag an dem Gebäude, in welchem sich das Wahllokal befindet, zu verlautbaren.
(3) Wenn: entfallen mit der Stimmabgabe bereits begonnen oder wenn das Ermittlungsverfahren unterbrochen wurdeLGBl. Nr. 81/2024)Anmerkung, sind die Wahlakten und die Wahlurneentfallen mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung oder des Ermittlungsverfahrens unter Verschluss zu nehmen und sicher zu verwahrenLandesgesetzblatt Nr. 81 aus 2024,)
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, aber auch durch Anschlag an dem Gebäude, in welchem sich das Wahllokal befindet, zu verlautbaren.
(3) Wenn: entfallen mit der Stimmabgabe bereits begonnen oder wenn das Ermittlungsverfahren unterbrochen wurdeLGBl. Nr. 81/2024)Anmerkung, sind die Wahlakten und die Wahlurneentfallen mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung oder des Ermittlungsverfahrens unter Verschluss zu nehmen und sicher zu verwahrenLandesgesetzblatt Nr. 81 aus 2024,)