Art. 6 Oö. LVBV

Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.9999

VI. TEIL

Schlußbestimmungen

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.

(Anm: LGBl. Nr. 75/1995, 87/1997, 85/1998)

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 01.03.1994 bis 31.08.1997

VI. TEIL

Schlußbestimmungen

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.

(Anm: LGBl. Nr. 75/1995, 87/1997, 85/1998)

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