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(2) Die Änderung des § 109 Abs. 1, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(3) Die Änderungen des § 21 Abs. 2 dritter Satz, § 23 Abs. 5, § 25 Abs. 3 erster und dritter Satz, § 25 Abs. 4 Z 1 und letzter Halbsatz, § 47 Z 1, §§ 48, 52 Abs. 1 zweiter Satz, § 103 Abs. 2 und § 109 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 4, § 25 Abs. 8 und 10 sowie § 26 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) § 21 Abs. 2 und 7 sowie § 23 Abs. 6 und § 110 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(6) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, § 50 Abs. 3, § 51 Abs. 2 und 5 sowie § 53 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, die Überschrift des § 10 sowie § 10 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(9) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 109 Abs. 1, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(3) Die Änderungen des § 21 Abs. 2 dritter Satz, § 23 Abs. 5, § 25 Abs. 3 erster und dritter Satz, § 25 Abs. 4 Z 1 und letzter Halbsatz, § 47 Z 1, §§ 48, 52 Abs. 1 zweiter Satz, § 103 Abs. 2 und § 109 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 4, § 25 Abs. 8 und 10 sowie § 26 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) § 21 Abs. 2 und 7 sowie § 23 Abs. 6 und § 110 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(6) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, § 50 Abs. 3, § 51 Abs. 2 und 5 sowie § 53 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, die Überschrift des § 10 sowie § 10 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(9) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.