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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Taxifahrzeuge müssen eine Außenlänge (größte Länge) von mindestens 4 115200 mm aufweisen mindestens vier Türen haben und dem Fahrgast ein bequemes Ein- und Aussteigen ermöglichen. Eine Schiebetür darf an Stelle zweier Türen angebracht werden.
Taxifahrzeuge müssen eine Außenlänge (größte Länge) von mindestens 4 115200 mm aufweisen mindestens vier Türen haben und dem Fahrgast ein bequemes Ein- und Aussteigen ermöglichen. Eine Schiebetür darf an Stelle zweier Türen angebracht werden.