§ 1 Bgld. TMV (weggefallen)

Bgld. Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2024 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für das Sammeln, Lagern, Befördern und Beseitigen von verendeten (Falltieren) und getöteten Tieren im Sinne der Verordnung (EG) Nr§ 1 Bgld. 1069/2009 (ABlTMV seit 27.08.2024 weggefallen. Nr. L 300 vom 14.11.2009) und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 (ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2011), sofern sich diese nicht in einem Schlachthof befinden, und von Siedlungsabfällen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 35/2012, im Burgenland.

Stand vor dem 27.08.2024

In Kraft vom 09.07.2013 bis 27.08.2024
Diese Verordnung gilt für das Sammeln, Lagern, Befördern und Beseitigen von verendeten (Falltieren) und getöteten Tieren im Sinne der Verordnung (EG) Nr§ 1 Bgld. 1069/2009 (ABlTMV seit 27.08.2024 weggefallen. Nr. L 300 vom 14.11.2009) und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 (ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2011), sofern sich diese nicht in einem Schlachthof befinden, und von Siedlungsabfällen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 35/2012, im Burgenland.

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