Anl. 1 Bgld. TMV (weggefallen)

Bgld. Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2024 bis 31.12.9999
Entgelttarif

Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß § 2 ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß Paragraph 2, ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:

  1. 1.Ziffer einsfür jeden Einwohner der Gemeinde nach dem Ergebnis der jeweils letzten ordentlichen Volkszählung jährlich 1,75 Euro
  2. 2.Ziffer 2für den Bestand an Haus- und Nutztieren nach dem Ergebnis der jeweils letzten Vollerhebung der allgemeinen Viehzählung der Statistik Austria jährlich
    1. a)Litera afür Pferde je Tier 58 Cent
    2. b)Litera bfür Rinder je Tier 58 Cent
    3. c)Litera cfür Schweine je Tier 29 Cent
    4. d)Litera dfür Schafe je Tier 29 Cent
    5. e)Litera efür Ziegen je Tier 29 Cent
    6. f)Litera ffür Geflügel je Tier 1 Cent
    7. g)Litera gfür Zuchtwild je Tier 29 Cent
    8. h)Litera hfür Hunde je Tier 29 Cent
Anl. 1 Bgld. TMV seit 27.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 27.08.2024

In Kraft vom 15.07.2004 bis 27.08.2024
Entgelttarif

Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß § 2 ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß Paragraph 2, ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:

  1. 1.Ziffer einsfür jeden Einwohner der Gemeinde nach dem Ergebnis der jeweils letzten ordentlichen Volkszählung jährlich 1,75 Euro
  2. 2.Ziffer 2für den Bestand an Haus- und Nutztieren nach dem Ergebnis der jeweils letzten Vollerhebung der allgemeinen Viehzählung der Statistik Austria jährlich
    1. a)Litera afür Pferde je Tier 58 Cent
    2. b)Litera bfür Rinder je Tier 58 Cent
    3. c)Litera cfür Schweine je Tier 29 Cent
    4. d)Litera dfür Schafe je Tier 29 Cent
    5. e)Litera efür Ziegen je Tier 29 Cent
    6. f)Litera ffür Geflügel je Tier 1 Cent
    7. g)Litera gfür Zuchtwild je Tier 29 Cent
    8. h)Litera hfür Hunde je Tier 29 Cent
Anl. 1 Bgld. TMV seit 27.08.2024 weggefallen.

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