Anl. 1 Bgld. TMV (weggefallen)

Bgld. Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2024 bis 31.12.9999
Entgelttarif

Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß § 2 ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:

1.

für jeden Einwohner der Gemeinde nach dem Ergebnis der jeweils

letzten ordentlichen Volkszählung jährlich 1,75 Euro

2.

für den Bestand an Haus- und Nutztieren nach dem Ergebnis der jeweils letzten

Vollerhebung der allgemeinen Viehzählung der Statistik Austria jährlich

a)

für Pferde je Tier 58 Cent

b)

für Rinder je Tier 58 Cent

c)

für Schweine je Tier 29 Cent

d)

für Schafe je Tier 29 Cent

e)

für Ziegen je Tier 29 Cent

f)

für Geflügel je Tier 1 Cent

g)

für Zuchtwild je Tier 29 Cent

h)

für Hunde je Tier 29 Cent

Anl. 1 Bgld. TMV seit 27.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 27.08.2024

In Kraft vom 15.07.2004 bis 27.08.2024
Entgelttarif

Für das Einsammeln, die Abfuhr, die Beseitigung und die unschädliche Entsorgung der gemäß § 2 ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte und Materialien sind folgende Entgelte zu entrichten:

1.

für jeden Einwohner der Gemeinde nach dem Ergebnis der jeweils

letzten ordentlichen Volkszählung jährlich 1,75 Euro

2.

für den Bestand an Haus- und Nutztieren nach dem Ergebnis der jeweils letzten

Vollerhebung der allgemeinen Viehzählung der Statistik Austria jährlich

a)

für Pferde je Tier 58 Cent

b)

für Rinder je Tier 58 Cent

c)

für Schweine je Tier 29 Cent

d)

für Schafe je Tier 29 Cent

e)

für Ziegen je Tier 29 Cent

f)

für Geflügel je Tier 1 Cent

g)

für Zuchtwild je Tier 29 Cent

h)

für Hunde je Tier 29 Cent

Anl. 1 Bgld. TMV seit 27.08.2024 weggefallen.

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