Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung (T-GEAL) Fundstelle (weggefallen)

Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2019 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes vom 15. Oktober 2013 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung
LGBl. Nr. 124/2013

Änderung

LGBl. Nr. 106/2014, 102/2016, 88/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, und des Art (T-GEAL) Fundstelle seit 27.06.2019 weggefallen. 58 Abs. 5 und 6 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hierbei Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung berührt werden, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Stand vor dem 27.06.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 27.06.2019
Verordnung des Landeshauptmannes vom 15. Oktober 2013 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung
LGBl. Nr. 124/2013

Änderung

LGBl. Nr. 106/2014, 102/2016, 88/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, und des Art (T-GEAL) Fundstelle seit 27.06.2019 weggefallen. 58 Abs. 5 und 6 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hierbei Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung berührt werden, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

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