§ 11b W-PSMG Behörden

Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.

(2) Gegen die Entscheidungen der Behörde steht den Parteien die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.

(2) Gegen die Entscheidungen der Behörde steht den Parteien die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.

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