Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Bgld. VOLV - LuFw) Fundstelle (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 21.12.2006 bis 01.06.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 48/2011
  2. § 0 gültig von 21.12.2006 bis 30.06.2011

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwert

§ 4

Auslösewert

§ 5

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6

Bewertungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 9

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11

Maßnahmen an der Quelle

§ 12

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15

Ausnahmen

§ 16

Auflegen zur Einsichtnahme

§ 17

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 18

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anhang A:

Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B:

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Bgld. VOLV - LuFw) Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2024

In Kraft vom 21.12.2006 bis 01.06.2024
  1. § 0 gültig von 21.12.2006 bis 01.06.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 48/2011
  2. § 0 gültig von 21.12.2006 bis 30.06.2011

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwert

§ 4

Auslösewert

§ 5

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6

Bewertungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 9

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11

Maßnahmen an der Quelle

§ 12

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15

Ausnahmen

§ 16

Auflegen zur Einsichtnahme

§ 17

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 18

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anhang A:

Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B:

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Bgld. VOLV - LuFw) Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten