Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zuständig sind:
a) |
| |||||||||
1. | zur Durchführung von Erhebungen in Disziplinarangelegenheiten und die Erstattung von Disziplinaranzeigen und | |||||||||
2. | zur vorläufigen Suspendierung und zur Erlassung von Disziplinarverfügungen; | |||||||||
b) | die Disziplinarkommission für Landeslehrer zur Durchführung von Disziplinarverfahren und zur Entscheidung über Suspendierungen. |
Zuständig sind:
a) |
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1. | zur Durchführung von Erhebungen in Disziplinarangelegenheiten und die Erstattung von Disziplinaranzeigen und | |||||||||
2. | zur vorläufigen Suspendierung und zur Erlassung von Disziplinarverfügungen; | |||||||||
b) | die Disziplinarkommission für Landeslehrer zur Durchführung von Disziplinarverfahren und zur Entscheidung über Suspendierungen. |