§ 14 Bgld. JSV 2002

Burgenländisches Jugendschutzgesetz 2002

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.01.2007 bis 31.12.9999
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2007)

Stand vor dem 19.01.2007

In Kraft vom 01.01.2002 bis 19.01.2007
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2007)

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