§ 13 Bgld. KehrG 2006 Behörde

Burgenländisches Kehrgesetz 2006

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.02.2007 bis 31.12.9999

Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.02.2007 bis 31.12.9999

Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten