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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2006, außer Kraft.
(3) § 14 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 1, §§ 8, 9, 9a, 9b, 9c und 14 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2006, außer Kraft.
(3) § 14 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 1, §§ 8, 9, 9a, 9b, 9c und 14 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.