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Zeichensaal
(1) Der Zeichensaal muß mindestens 70 m2 groß sein.
(2) Die Einrichtung eines Zeichensaales hat insbesondere zu bestehen aus
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(3) Möglichst anschließend an den Zeichensaal soll ein Lehrmittelzimmer mit der erforderlichen Anzahl von Schränken und Regalen für die Materialien, Geräte, Maschinen und sonstigen Arbeitsbehelfe (wie z.BOö. Schlagschere, Tiefdruckpresse) vorgesehen werdenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen. Dieses Lehrmittelzimmer soll mindestens 12 m2 groß und sowohl vom Zeichensaal als auch vom Gang aus zugänglich sein.
Zeichensaal
(1) Der Zeichensaal muß mindestens 70 m2 groß sein.
(2) Die Einrichtung eines Zeichensaales hat insbesondere zu bestehen aus
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(3) Möglichst anschließend an den Zeichensaal soll ein Lehrmittelzimmer mit der erforderlichen Anzahl von Schränken und Regalen für die Materialien, Geräte, Maschinen und sonstigen Arbeitsbehelfe (wie z.BOö. Schlagschere, Tiefdruckpresse) vorgesehen werdenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen. Dieses Lehrmittelzimmer soll mindestens 12 m2 groß und sowohl vom Zeichensaal als auch vom Gang aus zugänglich sein.