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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Juli 2007, mit der Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 ausgeführt werden (Burgenländische Grundverkehrsverordnung - Bgld. GVVO)
StF: LGBl. Nr. 45/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 4, § 25 Abs. 4, § 27 Abs. 4 und § 30 Abs. 1 des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 - Bgld. GVG 2007, LGBl. Nr. 25, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Juli 2007, mit der Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 ausgeführt werden (Burgenländische Grundverkehrsverordnung - Bgld. GVVO)
StF: LGBl. Nr. 45/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 4, § 25 Abs. 4, § 27 Abs. 4 und § 30 Abs. 1 des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 - Bgld. GVG 2007, LGBl. Nr. 25, wird verordnet: