§ 1 Bgld. GVVO Vorbehaltsgemeinden

Burgenländische Grundverkehrsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.2008 bis 31.12.9999

In den nachstehenden Gemeinden sind die Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 über den Rechtserwerb an Baugrundstücken anzuwenden (Vorbehaltsgemeinden):

Frankenau-Unterpullendorf

Kaisersdorf

Kobersdorf

Neudorf

Pilgersdorf

Potzneusiedl

Weiden bei Rechnitz

Bad Sauerbrunn

Kittsee

Potzneusiedl.

Stand vor dem 10.09.2008

In Kraft vom 19.06.2007 bis 10.09.2008

In den nachstehenden Gemeinden sind die Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 über den Rechtserwerb an Baugrundstücken anzuwenden (Vorbehaltsgemeinden):

Frankenau-Unterpullendorf

Kaisersdorf

Kobersdorf

Neudorf

Pilgersdorf

Potzneusiedl

Weiden bei Rechnitz

Bad Sauerbrunn

Kittsee

Potzneusiedl.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten