§ 19 Oö. SBEV 1994 (weggefallen)

Oö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.04.2024 bis 31.12.9999
IV§ 19 . ABSCHNITT

Ausstattung und Ausführungen

§ 19

Schulmöbel

Die Tische und Stühle für die Schüler müssen körpergerecht gestaltet sein und müssen den pädagogischen Erfordernissen sowie den Erfordernissen der Sicherheit und der gegebenen Wachstumsgrößen entsprechenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 15.04.2024

In Kraft vom 16.09.1994 bis 15.04.2024
IV§ 19 . ABSCHNITT

Ausstattung und Ausführungen

§ 19

Schulmöbel

Die Tische und Stühle für die Schüler müssen körpergerecht gestaltet sein und müssen den pädagogischen Erfordernissen sowie den Erfordernissen der Sicherheit und der gegebenen Wachstumsgrößen entsprechenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen.

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