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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verglasungen
Verglasungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von mindestens 0,90 m müssen aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmenOö. Glasfüllungen in Türflügeln müssen gegen Eindrücken gesichert werdenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen. Türflügel, die ganz aus Glas bestehen, sind aus Sicherheitsglas herzustellen und außerdem deutlich zu kennzeichnen. An Türverglasungen anschließende Glasflächen müssen bis zu einer Höhe von mindestens 2 m aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmen.
Verglasungen
Verglasungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von mindestens 0,90 m müssen aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmenOö. Glasfüllungen in Türflügeln müssen gegen Eindrücken gesichert werdenSBEV 1994 seit 15.04.2024 weggefallen. Türflügel, die ganz aus Glas bestehen, sind aus Sicherheitsglas herzustellen und außerdem deutlich zu kennzeichnen. An Türverglasungen anschließende Glasflächen müssen bis zu einer Höhe von mindestens 2 m aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmen.