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Legende:
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(1) § 2 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 1 Z 2, 5 bis 7 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 9/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 2 treten in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) § 2 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 1 Z 2, 5 bis 7 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 9/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 2 treten in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.