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Gesetz vom 22. November 2007 über die Erhebung von Lebensmittelkontrollgebühren (Burgenländisches Lebensmittelkontrollgebührengesetz - Bgld. LMKGG)
StF: LGBl. Nr. 12/2008 (XIX. Gp. RV 651 AB 661)
Änderung
LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat in Ausführung des § 64 Abs. 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, beschlossen:
Gesetz vom 22. November 2007 über die Erhebung von Lebensmittelkontrollgebühren (Burgenländisches Lebensmittelkontrollgebührengesetz - Bgld. LMKGG)
StF: LGBl. Nr. 12/2008 (XIX. Gp. RV 651 AB 661)
Änderung
LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat in Ausführung des § 64 Abs. 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, beschlossen: