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(1) VorDie Landeshauptfrau oder der Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes istLandeshauptmann steht der Landesschulrat Bildungsdirektion als Präsident vor.
(Kollegium2) zu hören. Solche Verordnungen können bereits vonDie Funktion der Präsidentin oder des Präsidenten der Bildungsdirektion beginnt mit dem der Kundmachung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten der ihr jeweils zugrundeliegenden Bestimmung dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden. Verordnungen zur Festsetzung von Schulsprengeln gemäß § 38 Abs. 7 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werdenMonatsersten.
(1) VorDie Landeshauptfrau oder der Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes istLandeshauptmann steht der Landesschulrat Bildungsdirektion als Präsident vor.
(Kollegium2) zu hören. Solche Verordnungen können bereits vonDie Funktion der Präsidentin oder des Präsidenten der Bildungsdirektion beginnt mit dem der Kundmachung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten der ihr jeweils zugrundeliegenden Bestimmung dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden. Verordnungen zur Festsetzung von Schulsprengeln gemäß § 38 Abs. 7 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werdenMonatsersten.