Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung (W-FK-V) Fundstelle

Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2015 bis 31.12.9999

Verordnung der Wiener Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse bei mit einer besonderen Gefahr verbundenen Arbeiten in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung – W-FK-V)

StF.: LGBl. Nr. 39/2007

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 52, 53 und 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2006, wird verordnet:

Stand vor dem 31.03.2015

In Kraft vom 01.11.2007 bis 31.03.2015

Verordnung der Wiener Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse bei mit einer besonderen Gefahr verbundenen Arbeiten in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung – W-FK-V)

StF.: LGBl. Nr. 39/2007

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 52, 53 und 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2006, wird verordnet:

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