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Gesetz vom 27. April 2000 über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und PatientenanwaltschaftBehindertenanwaltschaft - Bgld. GPB-A-G
StF: LGBl. Nr. 51/2000 (XVII. Gp. RV 892 AB 904)
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
LGBl. Nr. 11/2009 (XIX. Gp. RV 931 AB 958)
LGBl. Nr. 39/2014 (XX. Gp. RV 1010 AB 1033) [CELEX Nr. 32011L0024]
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Gesetz vom 27. April 2000 über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und PatientenanwaltschaftBehindertenanwaltschaft - Bgld. GPB-A-G
StF: LGBl. Nr. 51/2000 (XVII. Gp. RV 892 AB 904)
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
LGBl. Nr. 11/2009 (XIX. Gp. RV 931 AB 958)
LGBl. Nr. 39/2014 (XX. Gp. RV 1010 AB 1033) [CELEX Nr. 32011L0024]
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen: