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Die Landesregierung hat der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und PatientenanwaltschaftBehindertenanwaltschaft vor Entscheidungen in grundlegenden patientenrelevantengesundheits-, patientinnen-, patienten- und behindertenrelevanten Fragen und insbesondere zu einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Landesregierung hat der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und PatientenanwaltschaftBehindertenanwaltschaft vor Entscheidungen in grundlegenden patientenrelevantengesundheits-, patientinnen-, patienten- und behindertenrelevanten Fragen und insbesondere zu einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.