Energieausweisdatenbank-Verordnung (EADBV) Fundstelle

Energieausweisdatenbank-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.02.2016 bis 31.12.9999

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Indikatoren, die in der Energieausweisdatenbank zu registrieren sind, bestimmt werden (Energieausweisdatenbank-Verordnung - EADBV)

StF: LGBl. Nr. 23/2015

Änderung

LGBl Nr. 05/2016LGBl Nr. 02/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 118a Abs. 5 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet:

Stand vor dem 01.02.2016

In Kraft vom 23.06.2015 bis 01.02.2016

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Indikatoren, die in der Energieausweisdatenbank zu registrieren sind, bestimmt werden (Energieausweisdatenbank-Verordnung - EADBV)

StF: LGBl. Nr. 23/2015

Änderung

LGBl Nr. 05/2016LGBl Nr. 02/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 118a Abs. 5 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet:

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