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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Teilbetrauung hat erforderlichenfalls unter gleichzeitiger Zuweisung an die betreffende Landesmusikschule zu erfolgen. § 7 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) In der Zeit der Abwesenheit des Leiters hat der teilbetraute Leiter alle an der Landesmusikschule anfallenden Leitungsaufgaben entsprechend den Weisungen des Leiters wahrzunehmen. In der Diensteinteilung ist darauf Bedacht zu nehmen.
(2) Die Teilbetrauung hat erforderlichenfalls unter gleichzeitiger Zuweisung an die betreffende Landesmusikschule zu erfolgen. § 7 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) In der Zeit der Abwesenheit des Leiters hat der teilbetraute Leiter alle an der Landesmusikschule anfallenden Leitungsaufgaben entsprechend den Weisungen des Leiters wahrzunehmen. In der Diensteinteilung ist darauf Bedacht zu nehmen.