§ 6 Bgld. AbgG

Burgenländisches Abgabengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2007, außer Kraft.

(2) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2007, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1963,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2007,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  3. (3)Absatz 32a. Abschnitt, § 5 Abs. 1 und 3, § 5a sowie § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.2a. Abschnitt, Paragraph 5, Absatz eins und 3, Paragraph 5 a, sowie Paragraph 7, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 21.11.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 21.11.2023
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2007, außer Kraft.

(2) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2007, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesabgabenordnung, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1963,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2007,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  3. (3)Absatz 32a. Abschnitt, § 5 Abs. 1 und 3, § 5a sowie § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.2a. Abschnitt, Paragraph 5, Absatz eins und 3, Paragraph 5 a, sowie Paragraph 7, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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