§ 3 Bgld. MSV (weggefallen)

Burgenländische Mindeststandardverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
Der Mindeststandard nach § 1 Abs. 1 Z 1 § 3 erhöht sich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 AbsBgld. 1 litMSV seit 31.03.2024 weggefallen. a sublit. bb ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Gesetzes BGBl. II Nr. 417/2015. Dadurch bedingt erhöhen sich die Mindeststandards nach § 1 Abs. 1 Z 2 bis 4.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.03.2024
Der Mindeststandard nach § 1 Abs. 1 Z 1 § 3 erhöht sich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 AbsBgld. 1 litMSV seit 31.03.2024 weggefallen. a sublit. bb ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Gesetzes BGBl. II Nr. 417/2015. Dadurch bedingt erhöhen sich die Mindeststandards nach § 1 Abs. 1 Z 2 bis 4.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten