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Reisekostenersatz
Entfallen (1Anm: LGBl. Nr. 8/1998) Die Mitglieder des Landtages mit Ausnahme des Ersten, Zweiten und Dritten Präsidenten erhalten ein monatliches Reisepauschale in der Höhe von 25% des jeweiligen Gehalts eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6.
Reisekostenersatz
Entfallen (1Anm: LGBl. Nr. 8/1998) Die Mitglieder des Landtages mit Ausnahme des Ersten, Zweiten und Dritten Präsidenten erhalten ein monatliches Reisepauschale in der Höhe von 25% des jeweiligen Gehalts eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6.