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Legende:
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Änderung
LGBl. Nr. 14/2000
LGBl. Nr. 27/2005
LGBl. Nr. 22/2006
LGBl. Nr. 44/2007
LGBl. Nr. 51/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6, § 10, der §§ 42 bis 44 und des § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird verordnet:
Änderung
LGBl. Nr. 14/2000
LGBl. Nr. 27/2005
LGBl. Nr. 22/2006
LGBl. Nr. 44/2007
LGBl. Nr. 51/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6, § 10, der §§ 42 bis 44 und des § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird verordnet: