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Erlöschen des Ruhebezuges
Wird der Empfänger eines Ruhebezuges neuerlich zum Mitglied der Landesregierung oder zum Ersatzmitglied der Landesregierung gewählt, so erlischt der Ruhebezug mit Ablauf des Monates, der dem Beginn des Anspruches auf den Bezug vorangehtOö. Zwischen dem Beginn des nachfolgenden Monats bis zum Antritt der Funktion (§ 2 Abs. 1) sind jedoch die entsprechenden Ruhebezugsteile auszuzahlenBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen.
Erlöschen des Ruhebezuges
Wird der Empfänger eines Ruhebezuges neuerlich zum Mitglied der Landesregierung oder zum Ersatzmitglied der Landesregierung gewählt, so erlischt der Ruhebezug mit Ablauf des Monates, der dem Beginn des Anspruches auf den Bezug vorangehtOö. Zwischen dem Beginn des nachfolgenden Monats bis zum Antritt der Funktion (§ 2 Abs. 1) sind jedoch die entsprechenden Ruhebezugsteile auszuzahlenBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen.