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Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Kennzeichnungsverordnung – W-KennV)[CELEXNrCELEX-Nr.: 392L0058]
StF.: LGBl. Nr. 05/1999
Änderung
LGBl. Nr. 22/2016, CELEX-Nrn.: 2000L0054 und 32014L0027
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 5, § 10, § 12, § 16 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird verordnet:
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Kennzeichnungsverordnung – W-KennV)[CELEXNrCELEX-Nr.: 392L0058]
StF.: LGBl. Nr. 05/1999
Änderung
LGBl. Nr. 22/2016, CELEX-Nrn.: 2000L0054 und 32014L0027
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 5, § 10, § 12, § 16 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird verordnet: