§ 25 Oö. BB 1995 (weggefallen)

Oö. Bezügegesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999
III§ 25 . ABSCHNITT

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 25

Inkrafttreten

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im JahreBB 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt seit 30.06.1998 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.1998

In Kraft vom 01.10.1995 bis 30.06.1998
III§ 25 . ABSCHNITT

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 25

Inkrafttreten

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im JahreBB 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt seit 30.06.1998 weggefallen.

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