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Übergangsbestimmung für Bezieher von
Ruhe- oder Versorgungsbezügen
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des O.öOö. Bezügegesetzes, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.öBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993, gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt. (Anm: LGBl. Nr. 8/1998)
Übergangsbestimmung für Bezieher von
Ruhe- oder Versorgungsbezügen
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des O.öOö. Bezügegesetzes, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.öBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993, gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt. (Anm: LGBl. Nr. 8/1998)