§ 40 Oö. BB 1995 (weggefallen)

Oö. Bezügegesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999
§ 40

Übergangsbestimmung für Bezieher von

Ruhe- oder Versorgungsbezügen

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des O.ö. Bezügegesetzes, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.öBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993, gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt. (Anm: LGBl. Nr. 8/1998)

Stand vor dem 30.06.1998

In Kraft vom 31.10.1997 bis 30.06.1998
§ 40

Übergangsbestimmung für Bezieher von

Ruhe- oder Versorgungsbezügen

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des O.ö. Bezügegesetzes, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.öBB 1995 seit 30.06.1998 weggefallen. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993, gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt. (Anm: LGBl. Nr. 8/1998)

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