§ 42 Oö. BB 1995

Oö. Bezügegesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999

§ 42

Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2005

 

§ 23 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 in der Fassung des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 sind bei der Bemessung von Witwen- und Witwerversorgungsgenüssen, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 gebühren, anzuwenden.

 

(Anm: LGBl. Nr. 49/2005)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999

§ 42

Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2005

 

§ 23 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 in der Fassung des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 sind bei der Bemessung von Witwen- und Witwerversorgungsgenüssen, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 gebühren, anzuwenden.

 

(Anm: LGBl. Nr. 49/2005)

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