Burgenländische Richtsatzverordnung (Bgld. RSV) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Richtsatzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden (Burgenländische Richtsatzverordnung - (Bgld. RSV)
StF: LGBl. Nr. 16/2011

Änderung

LGBl. Nr. 23/2012

LGBl. Nr. 42/2013

LGBl. Nr. 85/2013

LGBl. Nr. 7/2015

LGBl. Nr. 38/2016

LGBl. Nr. 44/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 8 Abs Fundstelle seit 30.09.2024 weggefallen. 1 und 2 sowie des § 11 Abs. 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2010, wird verordnet:

Stand vor dem 30.09.2024

In Kraft vom 24.02.2011 bis 30.09.2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden (Burgenländische Richtsatzverordnung - (Bgld. RSV)
StF: LGBl. Nr. 16/2011

Änderung

LGBl. Nr. 23/2012

LGBl. Nr. 42/2013

LGBl. Nr. 85/2013

LGBl. Nr. 7/2015

LGBl. Nr. 38/2016

LGBl. Nr. 44/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 8 Abs Fundstelle seit 30.09.2024 weggefallen. 1 und 2 sowie des § 11 Abs. 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2010, wird verordnet:

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