§ 2 Bgld. RSV (weggefallen)

Burgenländische Richtsatzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Bei stationärer Unterbringung in Heimen und Anstalten ist der oder dem Hilfesuchenden in den Monaten Juni und Dezember eine Bekleidungsbeihilfe bis zur Höhe von 336,56 Euro inkl§ 2 Bgld. MWStRSV seit 30.09.2024 weggefallen. zu gewähren, sofern die Anschaffung von Kleidungsstücken nicht durch das Vermögen oder Einkommen der Hilfeempfängerin oder des Hilfeempfängers sichergestellt ist.

Stand vor dem 30.09.2024

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.09.2024
Bei stationärer Unterbringung in Heimen und Anstalten ist der oder dem Hilfesuchenden in den Monaten Juni und Dezember eine Bekleidungsbeihilfe bis zur Höhe von 336,56 Euro inkl§ 2 Bgld. MWStRSV seit 30.09.2024 weggefallen. zu gewähren, sofern die Anschaffung von Kleidungsstücken nicht durch das Vermögen oder Einkommen der Hilfeempfängerin oder des Hilfeempfängers sichergestellt ist.

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