§ 13 Oö. HVO (weggefallen)

Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2020 bis 31.12.9999
(1) Zur fachlichen Leitung des Küchenbetriebes ist eine berufserfahrene Fachkraft mit Zusatzausbildung in Zuckerdiät und sonstiger Diät zu bestellen§ 13 .

(2) Die Erstellung des Speiseplanes hat unter Berücksichtigung der regionalen Ernährungsgewohnheiten nach den Erkenntnissen der Ernährungslehre zu erfolgen HVO seit 30.09.2020 weggefallen.

(3) Folgende Verpflegungsvarianten sind anzubieten:

1.

Normalkost mit mindestens 2 Menüs zur Auswahl,

2.

Schonkost (geeignet für Leber, Galle, Magen und Darm),

3.

Zuckerdiät,

4.

Reduktionskost und

5.

Breikost.

(Anm: LGBl.Nr. 105/2012)

Stand vor dem 30.09.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.09.2020
(1) Zur fachlichen Leitung des Küchenbetriebes ist eine berufserfahrene Fachkraft mit Zusatzausbildung in Zuckerdiät und sonstiger Diät zu bestellen§ 13 .

(2) Die Erstellung des Speiseplanes hat unter Berücksichtigung der regionalen Ernährungsgewohnheiten nach den Erkenntnissen der Ernährungslehre zu erfolgen HVO seit 30.09.2020 weggefallen.

(3) Folgende Verpflegungsvarianten sind anzubieten:

1.

Normalkost mit mindestens 2 Menüs zur Auswahl,

2.

Schonkost (geeignet für Leber, Galle, Magen und Darm),

3.

Zuckerdiät,

4.

Reduktionskost und

5.

Breikost.

(Anm: LGBl.Nr. 105/2012)

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