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Legende:
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(2) Beim Regelungsinhalt der Heimordnung ist auf die im § 2 § 20 umschriebenen Aufgaben und übergeordneten Zielsetzungen sowie auf die durch das Leben geprägte besondere Individualität der Bewohner und deren Persönlichkeitsrechte besonders Bedacht zu nehmenOö. Einschränkungen sind nur insoweit zulässig, als sie
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(2) Beim Regelungsinhalt der Heimordnung ist auf die im § 2 § 20 umschriebenen Aufgaben und übergeordneten Zielsetzungen sowie auf die durch das Leben geprägte besondere Individualität der Bewohner und deren Persönlichkeitsrechte besonders Bedacht zu nehmenOö. Einschränkungen sind nur insoweit zulässig, als sie
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