Anl. 2 Oö. HVO (weggefallen)

Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2020 bis 31.12.9999
zur O.öAnl. Alten- und Pflegeheimverordnung

Ausbildung der mit der Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes betrauten Person

I2 Oö. In Umsetzung des von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten „Rahmenlehrplans für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe“ wird für die Leiter des Pflegedienstes in O.öHVO seit 30.09.2020 weggefallen. Alten- und Pflegeheimen nachstehende und berufsbegleitend zu absolvierende Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik, Linz, geschaffen. Diese Ausbildung ist innerhalb eines Zeitraumes von längstens 30 Monaten ab Ausbildungsbeginn abzuschließen.

II. Ausbildungsziele

Mit zunehmendem Alter nehmen somatische und psychische Veränderungen, wie insbesondere Desorientiertheit, und damit die Hilfs- und Betreuungsbedürftigkeit der Heimbewohner zu. Die Qualität der in den O.ö. Alten- und Pflegeheimen zu erbringenden Hilfs- und Betreuungsleistungen wird durch die Pflegedienstleiter entscheidend mitgeprägt: Sie gestalten ihre eigenen Leistungen und die im Pflegedienst der Heime eingesetzten Mitarbeiter und beeinflussen damit auch wesentlich das Bild der O.ö. Alten- und Pflegeheime in der Öffentlichkeit. Diese Aufgaben sollen in professioneller, effizienter und damit auch in persönlich befriedigender Weise bewältigt werden

Das erfordert:

1.

Fachpflegerische Handlungs- und Verantwortungskompetenz

2.

Kommunikations- und Teamfähigkeit

3.

analytisches und konzeptionelles Denken und Kreativität

4.

Organisations- und Führungskompetenz

5.

Beratungskompetenz

III. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Ausbildung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind:

a)

Krankenpflegediplom

b)

mindestens drei Jahre Berufspraxis als diplomierte Krankenpflegefachkraft, davon mindestens zwei Jahre im geriatrischen Bereich von Krankenanstalten oder im Pflegedienst von Alten- und Pflegeheimen

2.

Die Pflegedienstleiterausbildung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 18 Monaten und umfaßt:

8 theoretische Fachbereiche mit insgesamt 480 Std.

aktuelle Fachgebiete und Exkursionen, Projektbegleitung, Supervision 40 Std.

2 Wochen Praktikum 80 Std.

insgesamt 600 Std.

IV. Zeugnis und Berufsberechtigung

Über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflegedienstleiterausbildung hat die Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik ein Zeugnis auszustellen, in dem die Fachgebiete mit der betreffenden Stundenzahl, die Absolvierung des vorgesehenen Praktikums und die Teilnahme an den Exkursionen bestätigt sind. Gleichzeitig hat dieses Zeugnis den Hinweis zu enthalten, daß die betreffende Person zur „Leitung des Pflegedienstes in Alten- und Pflegeheimen“ befähigt ist und gleichzeitig die Sonderausbildung für leitendes Pflegepersonal gem. § 57 lit. b des Krankenpflegegesetzes i.d.g.F. und § 10 lit. c der Verordnung über Fort- und Sonderausbildung, BGBl. Nr. 872/1992, absolviert hat.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Zeugnisses sind:

1.

Teilnahme am Lehrgang

Für alle Teile der Ausbildung besteht Anwesenheitspflicht, krankheitsbedingt können in einem Theorie- oder Praktikumsseminar höchstens 20% der Stunden entschuldigt werden.

2.

Absolvierung des Praktikums

3.

Erarbeitung, Realisierung und Dokumentation eines Projektes

4.

Mündliche Abschlußprüfung

V. Anrechenbarkeit

Ähnliche Ausbildungen mit gleicher oder höherer Gesamtstundenanzahl sind in jenen Teilen anrechenbar, die dem vorliegenden Lehrplan entsprechen.

VI. Organisation und Durchführung

Mit der Organisation und Durchführung dieser Ausbildung ist die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ. betraut.

VII. Übersicht über die Ausbildungsinhalte

Ausbildungsbereiche

Std.

Themen

1.

Fachbereich

BERUFSKUNDE/ETHIK

60

Ethische Grundsätze, Helfen als Beruf, Berufsidentität, Berufsbild, Aktuelle Berufsfragen, Wertstrategien, Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden

2.

Fachbereich

PFLEGEKUNDE

80

Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Spezielle Pflegeprobleme, Bedarfsberechnung, Ergonomische Arbeitsweise, neue Pflegemethoden, Sicherung der Pflegequalität, Reaktivierende Pflege

3.

Fachbereich

PRÄVENTATION

30

Sozial- und Psychohygiene, Krisenintervention, Hygiene, Gesundheitsförderung, Ernährung, Bewegung, Mobilisation, Beschäftigung, Rehabilitation

4.

Fachbereich

GERIATRIE u. GERONTOLOGIE

80

Erkrankungen im Alter, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik, Onkologie, Angehörigenberatung Wohn- und Lebenswelt alter Menschen, Vernetzung der Altenarbeit, Unternehmen Altendienste

5.

Fachbereich

KOMMUNIKATION

80

Kommunikation und Selbstwert, Konfliktbewältigung, Gesprächsführung Moderation und Präsentation

6.

Fachbereich

MITARBEITERFÜHRUNG

80

Betriebspsychologie: Motivation, Teamarbeit, Zielarbeit, Dienstbesprechung, praktische Pädagogik, Information, Kompetenz und Verantwortung, Personalplanung und -entwicklung, Stellenbeschreibung

7.

Fachbereich

ORGANISATION

40

Betriebslehre, Ökonomische Grundsätze, Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Dienstpläne, Schriftverkehr, Pflegebudget, Unternehmen Altendienste Öffentlichkeitsarbeit, Fest- und Feiergestaltung

8.

Fachbereich

RECHTSKUNDE

30

Institutionenkunde, Arbeitsrecht, Sozialrecht, O.ö. SHG, Sachwalterschaft/Unterbringung, BPGG, Heimverordnung, GuKG, Straf- und Privatrecht

9.

AKTUELLE FACHGEBIETE

und Exkursionen

40

Exkursionen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Fachausstellungen, aktuelle fachspezifische Themen, Projektbegleitung, Supervision

10.

PRAKTIKUM

80

in Alten- und Pflegeheimen, Abteilungen von Krankenanstalten (gerontopsychiatrisch, orthopäd., cardiolog., onkolog.)

insgesamt

600

verteilt auf 18 Monate

(Anm: LGBl.Nr. 105/2012, 74/2015)

Stand vor dem 30.09.2020

In Kraft vom 01.07.2015 bis 30.09.2020
zur O.öAnl. Alten- und Pflegeheimverordnung

Ausbildung der mit der Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes betrauten Person

I2 Oö. In Umsetzung des von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten „Rahmenlehrplans für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe“ wird für die Leiter des Pflegedienstes in O.öHVO seit 30.09.2020 weggefallen. Alten- und Pflegeheimen nachstehende und berufsbegleitend zu absolvierende Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik, Linz, geschaffen. Diese Ausbildung ist innerhalb eines Zeitraumes von längstens 30 Monaten ab Ausbildungsbeginn abzuschließen.

II. Ausbildungsziele

Mit zunehmendem Alter nehmen somatische und psychische Veränderungen, wie insbesondere Desorientiertheit, und damit die Hilfs- und Betreuungsbedürftigkeit der Heimbewohner zu. Die Qualität der in den O.ö. Alten- und Pflegeheimen zu erbringenden Hilfs- und Betreuungsleistungen wird durch die Pflegedienstleiter entscheidend mitgeprägt: Sie gestalten ihre eigenen Leistungen und die im Pflegedienst der Heime eingesetzten Mitarbeiter und beeinflussen damit auch wesentlich das Bild der O.ö. Alten- und Pflegeheime in der Öffentlichkeit. Diese Aufgaben sollen in professioneller, effizienter und damit auch in persönlich befriedigender Weise bewältigt werden

Das erfordert:

1.

Fachpflegerische Handlungs- und Verantwortungskompetenz

2.

Kommunikations- und Teamfähigkeit

3.

analytisches und konzeptionelles Denken und Kreativität

4.

Organisations- und Führungskompetenz

5.

Beratungskompetenz

III. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Ausbildung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind:

a)

Krankenpflegediplom

b)

mindestens drei Jahre Berufspraxis als diplomierte Krankenpflegefachkraft, davon mindestens zwei Jahre im geriatrischen Bereich von Krankenanstalten oder im Pflegedienst von Alten- und Pflegeheimen

2.

Die Pflegedienstleiterausbildung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 18 Monaten und umfaßt:

8 theoretische Fachbereiche mit insgesamt 480 Std.

aktuelle Fachgebiete und Exkursionen, Projektbegleitung, Supervision 40 Std.

2 Wochen Praktikum 80 Std.

insgesamt 600 Std.

IV. Zeugnis und Berufsberechtigung

Über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflegedienstleiterausbildung hat die Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik ein Zeugnis auszustellen, in dem die Fachgebiete mit der betreffenden Stundenzahl, die Absolvierung des vorgesehenen Praktikums und die Teilnahme an den Exkursionen bestätigt sind. Gleichzeitig hat dieses Zeugnis den Hinweis zu enthalten, daß die betreffende Person zur „Leitung des Pflegedienstes in Alten- und Pflegeheimen“ befähigt ist und gleichzeitig die Sonderausbildung für leitendes Pflegepersonal gem. § 57 lit. b des Krankenpflegegesetzes i.d.g.F. und § 10 lit. c der Verordnung über Fort- und Sonderausbildung, BGBl. Nr. 872/1992, absolviert hat.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Zeugnisses sind:

1.

Teilnahme am Lehrgang

Für alle Teile der Ausbildung besteht Anwesenheitspflicht, krankheitsbedingt können in einem Theorie- oder Praktikumsseminar höchstens 20% der Stunden entschuldigt werden.

2.

Absolvierung des Praktikums

3.

Erarbeitung, Realisierung und Dokumentation eines Projektes

4.

Mündliche Abschlußprüfung

V. Anrechenbarkeit

Ähnliche Ausbildungen mit gleicher oder höherer Gesamtstundenanzahl sind in jenen Teilen anrechenbar, die dem vorliegenden Lehrplan entsprechen.

VI. Organisation und Durchführung

Mit der Organisation und Durchführung dieser Ausbildung ist die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ. betraut.

VII. Übersicht über die Ausbildungsinhalte

Ausbildungsbereiche

Std.

Themen

1.

Fachbereich

BERUFSKUNDE/ETHIK

60

Ethische Grundsätze, Helfen als Beruf, Berufsidentität, Berufsbild, Aktuelle Berufsfragen, Wertstrategien, Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden

2.

Fachbereich

PFLEGEKUNDE

80

Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Spezielle Pflegeprobleme, Bedarfsberechnung, Ergonomische Arbeitsweise, neue Pflegemethoden, Sicherung der Pflegequalität, Reaktivierende Pflege

3.

Fachbereich

PRÄVENTATION

30

Sozial- und Psychohygiene, Krisenintervention, Hygiene, Gesundheitsförderung, Ernährung, Bewegung, Mobilisation, Beschäftigung, Rehabilitation

4.

Fachbereich

GERIATRIE u. GERONTOLOGIE

80

Erkrankungen im Alter, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik, Onkologie, Angehörigenberatung Wohn- und Lebenswelt alter Menschen, Vernetzung der Altenarbeit, Unternehmen Altendienste

5.

Fachbereich

KOMMUNIKATION

80

Kommunikation und Selbstwert, Konfliktbewältigung, Gesprächsführung Moderation und Präsentation

6.

Fachbereich

MITARBEITERFÜHRUNG

80

Betriebspsychologie: Motivation, Teamarbeit, Zielarbeit, Dienstbesprechung, praktische Pädagogik, Information, Kompetenz und Verantwortung, Personalplanung und -entwicklung, Stellenbeschreibung

7.

Fachbereich

ORGANISATION

40

Betriebslehre, Ökonomische Grundsätze, Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Dienstpläne, Schriftverkehr, Pflegebudget, Unternehmen Altendienste Öffentlichkeitsarbeit, Fest- und Feiergestaltung

8.

Fachbereich

RECHTSKUNDE

30

Institutionenkunde, Arbeitsrecht, Sozialrecht, O.ö. SHG, Sachwalterschaft/Unterbringung, BPGG, Heimverordnung, GuKG, Straf- und Privatrecht

9.

AKTUELLE FACHGEBIETE

und Exkursionen

40

Exkursionen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Fachausstellungen, aktuelle fachspezifische Themen, Projektbegleitung, Supervision

10.

PRAKTIKUM

80

in Alten- und Pflegeheimen, Abteilungen von Krankenanstalten (gerontopsychiatrisch, orthopäd., cardiolog., onkolog.)

insgesamt

600

verteilt auf 18 Monate

(Anm: LGBl.Nr. 105/2012, 74/2015)

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