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Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere feuerpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016 – WFPolV 2016)
StF: LGBl. Nr. 24/2016
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 20 Z 3 bis 5 Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 – WFPolG 2015, LGBl. für Wien Nr. 14/2016, wird verordnet:
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere feuerpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016 – WFPolV 2016)
StF: LGBl. Nr. 24/2016
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 20 Z 3 bis 5 Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 – WFPolG 2015, LGBl. für Wien Nr. 14/2016, wird verordnet: