Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung (Oö. ML) Fundstelle

Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 1996 über die
Lehrverpflichtung an den Landesmusikschulen (Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 68/1996

Änderung

LGBl.Nr. 50/2000

LGBl.Nr. 12/2004

LGBl.Nr. 116/2006

LGBl.Nr. 63/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs. 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 1996 über die
Lehrverpflichtung an den Landesmusikschulen (Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 68/1996

Änderung

LGBl.Nr. 50/2000

LGBl.Nr. 12/2004

LGBl.Nr. 116/2006

LGBl.Nr. 63/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs. 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

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