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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 1996 über die
Lehrverpflichtung an den Landesmusikschulen (Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung)
StF: LGBl.Nr. 68/1996
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 62 Abs. 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 1996 über die
Lehrverpflichtung an den Landesmusikschulen (Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung)
StF: LGBl.Nr. 68/1996
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 62 Abs. 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996, LGBl. Nr. 37, wird verordnet: