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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Lehrpflichtermäßigung für stellvertretende Leiter von
Landesmusikschulen
Bei stellvertretenden Leitern von Landesmusikschulen vermindert sich die Lehrverpflichtung um mindestens drei Wochenstunden, höchstens jedoch um fünf Wochenstunden.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 50/2000LGBl.Nr. 116/2006, 12/2004)
Lehrpflichtermäßigung für stellvertretende Leiter von
Landesmusikschulen
Bei stellvertretenden Leitern von Landesmusikschulen vermindert sich die Lehrverpflichtung um mindestens drei Wochenstunden, höchstens jedoch um fünf Wochenstunden.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 50/2000LGBl.Nr. 116/2006, 12/2004)