§ 2a Oö. ML § 2a

Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2006 bis 31.12.9999

§ 2a

Lehrpflichtermäßigung für stellvertretende Leiter von

Landesmusikschulen

Bei stellvertretenden Leitern von Landesmusikschulen vermindert sich die Lehrverpflichtung um mindestens drei Wochenstunden, höchstens jedoch um fünf Wochenstunden.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 50/2000LGBl.Nr. 116/2006, 12/2004)

Stand vor dem 30.11.2006

In Kraft vom 01.09.2003 bis 30.11.2006

§ 2a

Lehrpflichtermäßigung für stellvertretende Leiter von

Landesmusikschulen

Bei stellvertretenden Leitern von Landesmusikschulen vermindert sich die Lehrverpflichtung um mindestens drei Wochenstunden, höchstens jedoch um fünf Wochenstunden.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 50/2000LGBl.Nr. 116/2006, 12/2004)

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