§ 41 Bgld. HK 1963 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Burgenländisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1963

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.10.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit Beginn des dritten auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig werden die bisher im Burgenlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben.
  3. (3)Absatz 3Wo in geltenden landesgesetzlichen Vorschriften auf die Bestimmungen der im Absatz 2 angeführten Gesetze Bezug genommen ist, hat diese Bezugnahme als auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes abgeändert zu gelten.
  4. (4)Absatz 4Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut. Durchführungsverordnungen zu dem vorliegenden Gesetz können bereits vom Tage seiner Kundmachung an erlassen werden; sie treten frühestens mit dem Geltungsbeginn des Gesetzes in Kraft. Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte sind längstens binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen.
  5. (5)Absatz 5Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2011 wird Folgendes festgelegt: Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2011, wird Folgendes festgelegt:
    1. 1.Ziffer einsDer Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, §§ 23, 24 lit. a, § 31 Abs. 1, 2 und 4 lit. f und g, § 31 Abs. 5 und 6, § 31a Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 3 und § 39 Abs. 8 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, Paragraphen 23,, 24 Litera a,, Paragraph 31, Absatz eins,, 2 und 4 Litera f und g, Paragraph 31, Absatz 5 und 6, Paragraph 31 a, Absatz eins und 3, Paragraph 32, Absatz eins,, 3 und 4, Paragraph 33, Absatz 3 und Paragraph 39, Absatz 8, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
    2. 2.Ziffer 2§ 17 Abs. 3 lit. a, §§ 21, 22 Abs. 4, der Einleitungssatz des § 24, § 25 Abs. 1 erster Satz und § 27 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Paragraph 17, Absatz 3, Litera a,, Paragraphen 21,, 22 Absatz 4,, der Einleitungssatz des Paragraph 24,, Paragraph 25, Absatz eins, erster Satz und Paragraph 27, treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
    3. 3.Ziffer 3Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß § 29 können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß Paragraph 29, können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.
  6. (6)Absatz 6§ 33 Abs. 3, § 36 Abs. 4, § 39 Abs. 9, § 40a sowie die Überschrift zu § 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 3 und § 32 Abs. 4.Paragraph 33, Absatz 3,, Paragraph 36, Absatz 4,, Paragraph 39, Absatz 9,, Paragraph 40 a, sowie die Überschrift zu Paragraph 41, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen Paragraph 31, Absatz 6,, Paragraph 31 a, Absatz 3 und Paragraph 32, Absatz 4,
  7. (7)Absatz 7§ 2 Abs. 4, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 3 lit. d, § 17 Abs. 5 und 6, § 17a Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 2 lit. h, § 21 Abs. 2, 3 und 6, § 27 und § 31 Abs. 4 lit. f und g in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4,, Paragraph 14, Absatz 2,, Paragraph 17, Absatz 3, Litera d,, Paragraph 17, Absatz 5 und 6, Paragraph 17 a, Absatz eins und 2, Paragraph 18, Absatz 2, Litera h,, Paragraph 21, Absatz 2,, 3 und 6, Paragraph 27 und Paragraph 31, Absatz 4, Litera f und g in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2016, treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.
  8. (8)Absatz 8§ 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.Paragraph 16, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2016, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
  9. (9)Absatz 9§ 1 Abs. 11, 12 und 13 sowie §§ 17, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 17a, 18a und 24.Paragraph eins, Absatz 11,, 12 und 13 sowie Paragraphen 17,, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 37 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2022, treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft; gleichzeitig entfallen Paragraphen 17 a,, 18a und 24.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Beginn des dritten auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft.

(2) Gleichzeitig werden die bisher im Burgenlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben.

(3) Wo in geltenden landesgesetzlichen Vorschriften auf die Bestimmungen der im Absatz 2 angeführten Gesetze Bezug genommen ist, hat diese Bezugnahme als auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes abgeändert zu gelten.

(4) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut. Durchführungsverordnungen zu dem vorliegenden Gesetz können bereits vom Tage seiner Kundmachung an erlassen werden; sie treten frühestens mit dem Geltungsbeginn des Gesetzes in Kraft. Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte sind längstens binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen.

(5) Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2011 wird Folgendes festgelegt:

1.

Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, §§ 23, 24 lit. a, § 31 Abs. 1, 2 und 4 lit. f und g, § 31 Abs. 5 und 6, § 31a Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 3 und § 39 Abs. 8 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

2.

§ 17 Abs. 3 lit. a, §§ 21, 22 Abs. 4, der Einleitungssatz des § 24, § 25 Abs. 1 erster Satz und § 27 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

3.

Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß § 29 können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.

(6) § 33 Abs. 3, § 36 Abs. 4, § 39 Abs. 9, § 40a sowie die Überschrift zu § 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 3 und § 32 Abs. 4.

(7) § 2 Abs. 4, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 3 lit. d, § 17 Abs. 5 und 6, § 17a Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 2 lit. h, § 21 Abs. 2, 3 und 6, § 27 und § 31 Abs. 4 lit. f und g in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(8) § 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

Stand vor dem 31.01.2026

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.01.2026
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit Beginn des dritten auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig werden die bisher im Burgenlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben.
  3. (3)Absatz 3Wo in geltenden landesgesetzlichen Vorschriften auf die Bestimmungen der im Absatz 2 angeführten Gesetze Bezug genommen ist, hat diese Bezugnahme als auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes abgeändert zu gelten.
  4. (4)Absatz 4Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut. Durchführungsverordnungen zu dem vorliegenden Gesetz können bereits vom Tage seiner Kundmachung an erlassen werden; sie treten frühestens mit dem Geltungsbeginn des Gesetzes in Kraft. Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte sind längstens binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen.
  5. (5)Absatz 5Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2011 wird Folgendes festgelegt: Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2011, wird Folgendes festgelegt:
    1. 1.Ziffer einsDer Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, §§ 23, 24 lit. a, § 31 Abs. 1, 2 und 4 lit. f und g, § 31 Abs. 5 und 6, § 31a Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 3 und § 39 Abs. 8 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, Paragraphen 23,, 24 Litera a,, Paragraph 31, Absatz eins,, 2 und 4 Litera f und g, Paragraph 31, Absatz 5 und 6, Paragraph 31 a, Absatz eins und 3, Paragraph 32, Absatz eins,, 3 und 4, Paragraph 33, Absatz 3 und Paragraph 39, Absatz 8, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
    2. 2.Ziffer 2§ 17 Abs. 3 lit. a, §§ 21, 22 Abs. 4, der Einleitungssatz des § 24, § 25 Abs. 1 erster Satz und § 27 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Paragraph 17, Absatz 3, Litera a,, Paragraphen 21,, 22 Absatz 4,, der Einleitungssatz des Paragraph 24,, Paragraph 25, Absatz eins, erster Satz und Paragraph 27, treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
    3. 3.Ziffer 3Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß § 29 können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß Paragraph 29, können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.
  6. (6)Absatz 6§ 33 Abs. 3, § 36 Abs. 4, § 39 Abs. 9, § 40a sowie die Überschrift zu § 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 3 und § 32 Abs. 4.Paragraph 33, Absatz 3,, Paragraph 36, Absatz 4,, Paragraph 39, Absatz 9,, Paragraph 40 a, sowie die Überschrift zu Paragraph 41, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen Paragraph 31, Absatz 6,, Paragraph 31 a, Absatz 3 und Paragraph 32, Absatz 4,
  7. (7)Absatz 7§ 2 Abs. 4, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 3 lit. d, § 17 Abs. 5 und 6, § 17a Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 2 lit. h, § 21 Abs. 2, 3 und 6, § 27 und § 31 Abs. 4 lit. f und g in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4,, Paragraph 14, Absatz 2,, Paragraph 17, Absatz 3, Litera d,, Paragraph 17, Absatz 5 und 6, Paragraph 17 a, Absatz eins und 2, Paragraph 18, Absatz 2, Litera h,, Paragraph 21, Absatz 2,, 3 und 6, Paragraph 27 und Paragraph 31, Absatz 4, Litera f und g in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2016, treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.
  8. (8)Absatz 8§ 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.Paragraph 16, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2016, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
  9. (9)Absatz 9§ 1 Abs. 11, 12 und 13 sowie §§ 17, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 17a, 18a und 24.Paragraph eins, Absatz 11,, 12 und 13 sowie Paragraphen 17,, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 37 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2022, treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft; gleichzeitig entfallen Paragraphen 17 a,, 18a und 24.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Beginn des dritten auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft.

(2) Gleichzeitig werden die bisher im Burgenlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben.

(3) Wo in geltenden landesgesetzlichen Vorschriften auf die Bestimmungen der im Absatz 2 angeführten Gesetze Bezug genommen ist, hat diese Bezugnahme als auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes abgeändert zu gelten.

(4) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut. Durchführungsverordnungen zu dem vorliegenden Gesetz können bereits vom Tage seiner Kundmachung an erlassen werden; sie treten frühestens mit dem Geltungsbeginn des Gesetzes in Kraft. Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte sind längstens binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen.

(5) Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2011 wird Folgendes festgelegt:

1.

Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung, §§ 23, 24 lit. a, § 31 Abs. 1, 2 und 4 lit. f und g, § 31 Abs. 5 und 6, § 31a Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 3 und § 39 Abs. 8 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

2.

§ 17 Abs. 3 lit. a, §§ 21, 22 Abs. 4, der Einleitungssatz des § 24, § 25 Abs. 1 erster Satz und § 27 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

3.

Die Kurordnungen für die bestehenden Kurorte gemäß § 29 können im Hinblick auf die Einhebung der Kurtaxe bereits vor dem 1. Jänner 2012 erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.

(6) § 33 Abs. 3, § 36 Abs. 4, § 39 Abs. 9, § 40a sowie die Überschrift zu § 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 3 und § 32 Abs. 4.

(7) § 2 Abs. 4, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 3 lit. d, § 17 Abs. 5 und 6, § 17a Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 2 lit. h, § 21 Abs. 2, 3 und 6, § 27 und § 31 Abs. 4 lit. f und g in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(8) § 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

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