Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraft.
(3) § 6 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(5) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraft.
(3) § 6 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(5) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.