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Durch dieses Gesetz werden folgende Rechtsakte(1) Anträge auf Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises sind im Wege der von der Europäischen Union umgesetzt bzwKommission hierfür zur Verfügung gestellten Datenanwendung, durch die eine eigene IMI-Datei erstellt wird, einzubringen. berücksichtigt:
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(2) Die zuständige Behörde des Herkunftsstaats hat der Antragstellerin oder dem Antragsteller das Einlangen des Antrags binnen einer Woche über die IMI-Anwendung zu bestätigen und einen Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG zu erteilen, wenn der Antrag nicht alle erforderlichen Angaben enthält oder die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen.
Durch dieses Gesetz werden folgende Rechtsakte(1) Anträge auf Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises sind im Wege der von der Europäischen Union umgesetzt bzwKommission hierfür zur Verfügung gestellten Datenanwendung, durch die eine eigene IMI-Datei erstellt wird, einzubringen. berücksichtigt:
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(2) Die zuständige Behörde des Herkunftsstaats hat der Antragstellerin oder dem Antragsteller das Einlangen des Antrags binnen einer Woche über die IMI-Anwendung zu bestätigen und einen Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG zu erteilen, wenn der Antrag nicht alle erforderlichen Angaben enthält oder die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen.